Kann der Mieter dem Vermieter den Zutritt verweigern?

Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten, um Reparaturen und Wartungsarbeiten durchzuführen oder um Mängel in der Wohnung zu überprüfen. Allerdings muss der Vermieter dies immer im Voraus ankündigen und den Mieter informieren.