Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, während einer Krankheit ans Telefon zu gehen. Wenn Sie krankgeschrieben sind, sollten Sie sich ausreichend schonen und sich von Ihrer Arbeit fernhalten, um schnell wieder gesund zu werden.
Es ist jedoch ratsam, Ihrem Arbeitgeber über Ihre Krankheit zu informieren und gegebenenfalls eine Vertretung für Ihre Arbeit zu organisieren. Sie können beispielsweise eine Abwesenheitsnotiz mit den Kontaktdaten Ihrer Vertretung einrichten oder Ihren Kollegen Bescheid geben, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht erreichbar sein werden.
Wenn Sie trotz Krankheit ans Telefon gehen, riskieren Sie, Ihre Genesung zu gefährden und sich unnötig zu belasten. Auch kann es sein, dass Sie sich bei einer längeren Abwesenheit von der Arbeit an Ihrem Arbeitgeber wenden müssen, um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlängern oder andere wichtige Angelegenheiten zu klären. In diesem Fall sollten Sie jedoch auf eine angemessene und schonende Kommunikation achten und gegebenenfalls Unterstützung durch einen Kollegen oder einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.