Wenn man eine Rechnung nicht begleichen kann und ein Inkassoverfahren eingeleitet wird, stellt sich die Frage, ob man verpflichtet ist, die Inkassokosten zu zahlen. Die Antwort darauf lautet: Es kommt darauf an.
Inkassokosten können berechnet werden, wenn der Gläubiger das Inkassoverfahren beauftragt hat und der Schuldner in Verzug gerät. Jedoch müssen diese Kosten angemessen sein und dürfen nicht überhöht sein. Es gibt gesetzliche Vorgaben zur Höhe der Inkassokosten, die sich am Wert der Forderung orientieren.
Wenn man der Meinung ist, dass die Inkassokosten zu hoch sind, kann man Widerspruch einlegen und Einsicht in die Abrechnung verlangen. Man kann auch den Konsumentenschutz oder einen Anwalt um Rat fragen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass man die Inkassokosten nur dann vermeiden kann.
wenn man die Rechnung fristgerecht begleicht oder eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger trifft. Denn sobald das Inkassoverfahren eingeleitet wurde, entstehen weitere Kosten, die man nicht mehr so leicht vermeiden kann.