In der Schweiz gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Gemäss dem Arbeitsgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 45 Stunden betragen und es muss eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 35 Stunden gewährt werden.