Category: Arbeitsrecht

In der Schweiz gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Gemäss dem Arbeitsgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 45 Stunden betragen und es muss eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 35 Stunden gewährt werden.
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer auch während einer Krankschreibung gekündigt wird. Die Krankheit an sich stellt keinen Kündigungsschutz dar. Allerdings muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung während einer Krankheit sehr genau prüfen, ob ein wichtiger Grund vorliegt, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.