Guten Tag. Wir sind eine Stiftung ohne kommerziellen Hintergrund und betreiben ehrenamtlich ein technisches Museum. Die Firma „PicRights.com“ stellt uns heute stellvertretend für „Keystone_SDA“ wegen der Darstellung von vier Fotos auf unserer Homepage eine Rechnung von CHF 1’800.-. Die Bilder stammen von Keystone, sie wurden seinerzeit in den Zeitungen zusammen mit Text publiziert. Wir haben die Quelle angegeben. Es ist eine kostenlose Webseite für Mitglieder. Wir sind ratlos. Die Bilder haben wir gelöscht.
ANTWORT: Man muss zuerst einmal recherchieren, ob es sich bei diesem Fall um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Deshalb wäre es wichtig gewesen, sich mit dem Urheberrecht zu befassen, bevor man die Bilder einfach so verwendet. Es kann sein, dass es bei einer Depechenagentur andere Handhabungen mit dem Urheberrecht gibt als bei anderen Organisationen. Man sollte es aber immer zuerst abklären, um sicher zu gehen.
Wenn es schon so weit gekommen ist wie in obengenanntem Fall, sollte man diese Recherchen zuerst nachholen, um zu erörtern, wie die Rechtsgrundlage aussieht. Anschliessend muss man recherchieren, in welchem Zusammenhang die Firma „PicRights.com“ mit „Keystone_SDA“ steht. Wenn die Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist oder in keiner operativen Tätigkeit zu Keystone_SDA steht, empfiehlt es sich, direkt mit der Depechenagentur Kontakt aufzunehmen und die Sachlage abzuklären. Sollte dies aber alles rechtens gewesen sein, kann die Firma, bei der die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, einen frei wählbaren Betrag in Höhe des Schadens verlangen. Die 1’800 Fr.- wären also nicht zu hoch.
Wenn man Glück hat und die Bilder ohne Widerspruch von der eigenen Webseite löscht, kann es aber sein, dass der Betrag durch Kulanz des geschädigten Unternehmens entfällt. Wenn dies nicht passiert, aber man sich trotzdem keiner Schuld bewusst ist, kann man in einem letzten Schritt einen Anwalt einschalten.
Diese Rechtsauskunft wird Ihnen präsentiert von Anwaltskanzlei Seidenhof Luzern