Q&A

Darf ein Altersheim rückwirkend eine Vorauszahlung einfordern?

Meine Eltern wohnen seit 7 Jahren in einem Altersheim. Jetzt fordert das Altersheim, dass meine Eltern rückwirkend die Vorauszahlung leisten, die jeder neu eintretende Bewohner zu entrichten hat. Ist dieses Vorgehen vom Altersheim rechtens?

Grundsätzlich ist es jeder Pflegeeinrichtung gestattet, im Rahmen des Heimvertrages Vorauszahlungen zu verlangen. Eine solche Bestimmung kann auch später ins Vertragsverhältnis aufgenommen werden. Wenn Ihre Eltern mit den neu geltenden Bestimmungen nicht einverstanden sind, müssen sie ihr derzeitiges Vertragsverhältnis auflösen und sind gezwungen, sich eine andere Betreuungsmöglichkeit zu suchen.

Hier gibt es einige Alternativen zu einem klassischen Altersheim. Leandro Lorito ist bei unserem Netzwerk-Partner «forum Hauswirtschaft AG» tätig: «Wir bieten für Personen, die keine medizinischen Behandlungen benötigen, eine Betreuung für zu Hause an.» Eine solche Betreuung bringt finanzielle und weitere Vorteile, da keine Rundum-Betreuung nötig sei und der Alltag weitestgehend selbstständig bewältigt werden kann.

Leandro Lorito ist Mitglied im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes. Zum Profil von forum Hauswirtschaft AG

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren

Die Unterstützung von Trauernden erfordert Einfühlungsvermögen und Sensibilität. Zunächst ist es wichtig, einfach da zu sein und zuzuhören, ohne Druck auszuüben. Ein offenes Gespräch über den Verlust und Erinnerungen kann heilend wirken. Praktische Hilfe im Alltag, wie Einkäufe oder Erledigungen, entlastet die Trauernden.
Der Schutz vor Mobbing und der angemessene Umgang mit dieser problematischen Erscheinung sind für Eltern und Erziehungsberechtigte von grosser Bedeutung. Es gilt, wirksame Strategien zu entwickeln, um das Wohlbefinden und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.