Zurzeit befinde ich mich für ein halbes Jahr im Fremdsprachaufenthalt. Ich weiss aber nicht, ob ich danach im gleichen Unternehmen weiterarbeiten möchte. Darf ich jetzt kündigen?
Die Kündigung der Arbeit während eines Fremdsprachaufenthaltes ist im Prinzip zulässig. Die Lohnzahlung ist zwar ausgesetzt, jedoch besteht das Arbeitsverhältnis mit Rechten und Pflichten weiterhin. Deshalb können Sie es auch kündigen. Sie müssen allerdings beachten, dass die Kündigungsfrist erst beginnt, wenn der Arbeitgeber Ihre Kündigung erhalten hat. Ihre Abwesenheit verlängert die Kündigungsfrist nicht zusätzlich.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes ist die Anwaltskanzlei Michlig Knutti Partner AG ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner in der Beratung und Vertretung von Mandanten in den unterschiedlichsten Lebenslagen und Situationen. Gemäss dem Kundenversprechen setzt sich die Kanzlei mit Hartnäckigkeit, Durchsetzungskraft sowie juristischem Scharfsinn für Ihre Klienten ein. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht Michlig Knutti Partner AG ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.