Q&A

Darf man während einem unbezahlten Urlaub kündigen?

Zurzeit befinde ich mich für ein halbes Jahr im Fremdsprachaufenthalt. Ich weiss aber nicht, ob ich danach im gleichen Unternehmen weiterarbeiten möchte. Darf ich jetzt kündigen?

Die Kündigung der Arbeit während eines Fremdsprachaufenthaltes ist im Prinzip zulässig. Die Lohnzahlung ist zwar ausgesetzt, jedoch besteht das Arbeitsverhältnis mit Rechten und Pflichten weiterhin. Deshalb können Sie es auch kündigen. Sie müssen allerdings beachten, dass die Kündigungsfrist erst beginnt, wenn der Arbeitgeber Ihre Kündigung erhalten hat. Ihre Abwesenheit verlängert die Kündigungsfrist nicht zusätzlich.

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