Ich habe aus einem Onlineshop Waren bestellt. Diese trafen sehr schnell bei mir ein, jedoch keine Rechnung. Kurze Zeit später erhielt ich eine Mahnung mit CHF 50.- Mahngebühren. Wie kann ich mich dagegen wehren?
Eigentlich sind Mahngebühren ab der ersten Mahnung rechtlich zulässig. Jedoch muss der Anbieter beweisen, dass Sie die Rechnung auch tatsächlich bekommen haben. Da Sie die Rechnung aber gar nicht erhalten haben, kann dies der Onlineshop auch nicht beweisen. Sie müssen auf jeden Fall keine Mahngebühren bezahlen.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes ist die Firma DIWISA Distillerie Willisau SA ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner bei allen Themenbereichen rund um Spirituosen und deren Zubereitung. Gemäss dem Kundenversprechen stellt die Firma den Swissness-Gedanken ins Zentrum, welcher sich auch in sämtlichen Produkten findet. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht DIWISA Distillerie Willisau SA ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.