Ich bin nächste Woche zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Nun habe ich einen ziemlich langen Anfahrtsweg. Ist es möglich, die Reisespesen zurückzuverlangen?
Derjenige, der das Interesse am Gespräch bekundet, ist verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Wenn Sie also eine Bewerbung an eine Firma schicken, bekunden Sie Interesse an einem eventuellen Bewerbungsgespräch und müssen dann bei einer Einladung zum Vorstellungsgespräch die Kosten selbst übernehmen. Wenn Sie jedoch von einem Arbeitgeber direkt angesprochen und zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden, geht das erste Interesse von der Firma aus und Sie können sich Reise- und Übernachtungsaufwendungen vergüten lassen. In der Praxis ist es aber eher unüblich, sich die Spesen zu vergüten.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes ist die Firma FOCUS WORK GMBH ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner in den Bereichen Integration, berufliche Abklärungen, New Placement, Job Coaching, Bewerbungscoaching und Case Management. Gemäss dem Kundenversprechen liegt der Firma die Gestaltung der Zukunft Ihrer Kunden am Herzen. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht FOCUS WORK GMBH ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.