Im letzten Mitarbeitergespräch teilte mir mein Chef mit, dass er mit meinen Leistungen nicht mehr zufrieden ist. Nun habe ich Angst, dass er mir fristlos kündigt. Ist diese Angst berechtigt?
Fristlose Kündigungen aus Leistungsmangel werden sehr selten ausgesprochen. Das Gericht verlangt in so einem Fall, dass eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist bei mangelnder Arbeitsleistung nicht der Fall.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes unterstützt die Firma Raphaela Ziegler | Alive Coaching Konsumenten durch die Zusammenarbeit von Kopf, Herz und Verstand die unbewussten Verweigerungsaspekte ans Licht zu holen und die Motivation zu verbessern. Gemäss dem Kundenversprechen geht Raphaela Ziegler Herausforderungen bewusst an, um den gewünschten Effekt effizient herbeizuführen. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht Raphaela Ziegler | Alive Coaching ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.