Q&A

Ist eine fristlose Kündigung bei schlechter Arbeitsleistung zulässig?

Im letzten Mitarbeitergespräch teilte mir mein Chef mit, dass er mit meinen Leistungen nicht mehr zufrieden ist. Nun habe ich Angst, dass er mir fristlos kündigt. Ist diese Angst berechtigt?

Fristlose Kündigungen aus Leistungsmangel werden sehr selten ausgesprochen. Das Gericht verlangt in so einem Fall, dass eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist bei mangelnder Arbeitsleistung nicht der Fall.

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