Der Dienstplan eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich verbindlich und kann nicht ohne weiteres geändert werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an die vereinbarte Arbeitszeit zu halten, und eine Änderung des Dienstplans ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Es kann notwendig sein, den Dienstplan zu ändern, wenn der Arbeitgeber beispielsweise betriebliche Änderungen oder unvorhergesehene Ereignisse hat. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber jedoch dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer rechtzeitig zu informieren und um seine Zustimmung zu bitten.
Zusätzlich existieren gesetzliche Bestimmungen zur Arbeitszeit, die eingehalten werden müssen. Gemäss dem Arbeitsgesetz dürfen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit auf höchstens 12 Stunden begrenzen und müssen eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen den Arbeitstagen gewährleisten. Sollte der Arbeitgeber den Dienstplan ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ändern oder gegen gesetzliche Vorschriften verstossen, hat der Arbeitnehmer das Recht, das Arbeitsgericht anzurufen, um seine Rechte durchzusetzen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Branche und Arbeitsvertrag variieren können. Arbeitnehmer sollten sich über ihre individuellen Arbeitsbedingungen und Rechte informieren, um sicherzustellen, dass ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben einhält.