Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer auch während einer Krankschreibung gekündigt wird. Die Krankheit an sich stellt keinen Kündigungsschutz dar. Allerdings muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung während einer Krankheit sehr genau prüfen, ob ein wichtiger Grund vorliegt, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
Ein solcher Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Arbeitnehmer schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen hat, die unabhängig von der Krankheit zu einer Kündigung führen würden. Auch eine Betriebsbedingte Kündigung kann während einer Krankheit ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Gründe unabhängig von der Erkrankung bestehen.
Allerdings muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung während einer Krankheit besonders vorsichtig sein.
um nicht den Eindruck zu erwecken, dass die Krankheit der Grund für die Kündigung ist.
In einem solchen Fall könnte der Arbeitnehmer Schadensersatzforderungen geltend machen oder die Kündigung gerichtlich anfechten.
Es empfiehlt sich daher, im Falle einer Kündigung während einer Krankheit rechtliche Beratung einzuholen, um die genauen.
Umstände der Kündigung zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu ergreifen.