Unsere Tochter (14 Jahre alt) in der 8 Klasse hat ein aus Unachtsamkeit ohne unseres Wissens ein Filmabo für ein Jahr 385 Euro aktiviert. Gestern kam per E-Mail die Aufforderung, den Betrag innerer 3 Tagen zu zahlen! Wir sind etwas verzweifelt, was sollen wir tun?
ANTWORT: Minderjährige, also Personen unter 18 Jahren, sind in der Schweiz nur beschränkt geschäftsfähig. Gemäss Artikel 19 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sind abgeschlossene Verträge von Minderjährigen nicht wirksam, sofern keine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. Stimmt also der gesetzliche Vertreter einem Vertrag nicht zu, ist er hinfällig. Es gibt zwar Ausnahmen (z.B. Taschengeldregelung), jedoch scheint der hier vorliegende Fall doch relativ klar: Der geforderte Betrag muss nicht bezahlt werden!
Wir empfehlen wie folgt vorzugehen: Schreiben Sie eine E-Mail ans Unternehmen, in der Sie mitteilen, dass Sie den Betrag nicht bezahlen werden, da der Vertrag ohne Ihre Einwilligung erfolgt sei. Machen Sie das Unternehmen dabei kurz auf die oben geschilderte rechtliche Situation zu Ihren Gunsten aufmerksam. Sollte das Unternehmen nicht auf Ihre Argumentation eingehen und ein Inkassoverfahren einleiten, so ist Geduld gefragt. Während Sie Mahnungen und Betreibungsandrohungen getrost ignorieren können, müssen Sie im Falle einer Betreibung innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben. Das Unternehmen muss dann beweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sei, was in diesem Fall kaum möglich sein wird.