Mein Arbeitgeber hat mir während der Probezeit grundlos gekündigt. Kann ich eine Begründung verlangen?
Der Arbeitgeber kann Ihnen jederzeit ohne Begründung gültig kündigen. Möchten Sie aber den Grund wissen, so können Sie eine schriftliche Begründung verlangen. Diesen Anspruch haben Sie auch bei einer Kündigung während der Probezeit. Mit der Begründung können Sie beurteilen, ob die Kündigung allenfalls missbräuchlich ist. Wenn das der Fall ist, hätten Sie Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von höchstens sechs Monatslöhnen. In der Praxis ist es allerdings sehr schwierig, die Missbräuchlichkeit nachzuweisen. Nach einem so kurzen Arbeitsverhältnis würde die Entschädigung auch nicht mehr als einen Monatslohn betragen.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes ist die Anwaltskanzlei meyer & meier Rechtsanwälte ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner für Fragen in fast allen möglichen Rechtsgebieten. Gemäss dem Kundenversprechen ist dem Team der Kanzlei eine partnerschaftliche Beziehung zu ihren Klienten besonders wichtig. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht meyer & meier Rechtsanwälte ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.