Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Daraufhin habe ich das Handyabo beim Mobilfunkanbieter gekündigt. Dieser besteht aber darauf, dass die Gebühren bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin bezahlt werden. Ist das zulässig?
Mit dem Tod einer Person gehen sein Vermögen und seine Verpflichtungen an die Erben über. Auch laufende Verträge werden automatisch an die Erben weitergegeben. Der Mobilfunkvertrag Ihrer Mutter kann von Ihnen deshalb erst nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
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