Vor kurzer Zeit kam bei mir ein Vertreter an der Haustür vorbei, um mir einen Fernseher zu verkaufen. Ich kaufte diesen, gutmütig wie ich bin. Einige Tage später widerrief ich den Vertrag. Der Verkäufer verlangt jetzt, dass ich das Gerät auf meine Kosten zurückschicke. Bin ich dazu verpflichtet?
Falls vor Verkaufsabschluss im Vertrag darauf hingewiesen wurde, dass die Portokosten im Falle einer Rücksendung durch den Käufer übernommen werden müssen, ist dies verbindlich. Steht hingegen nichts im Vertrag, gehen die Portokosten zu Lasten des Verkäufers. Es empfiehlt sich, mit der Rücksendung zuzuwarten, bis Sie das bezahlte Geld wieder erhalten haben.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes bietet Ihnen die Firma Visimedia das Gesamtpaket für Ihre Heimunterhaltung an: Fernseher, Internetverbindung, Handy und Telefonie sowie Computer und Tablet. Gemäss dem Kundenversprechen bringt Sie das Unternehmen auf den neuesten Stand und bietet Ihnen bei schwierigen Situationen auch Support an. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht Visimedia ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.