Ich habe vergessen, eine Rechnung zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist leitete der Gläubiger umgehend die Betreibung ein. Hätte er mich vorher mahnen müssen?
Nein. Die Zustellung eines Zahlungsbefehls kann jederzeit verlangt werden. Das Gesetz verlangt nicht, dass der Gläubiger den Schuldner vorher mahnt oder ihm die Betreibung androht. Das Betreibungsamt, das den Zahlungsbefehl ausstellt, prüft nicht, ob die Forderung des Gläubigers berechtigt ist. Da Sie die Forderung anerkennen, sollten Sie jetzt den Betrag innert 20 Tagen zahlen. Zudem können Sie den Gläubiger bitten, beim Betreibungsamt die Löschung des Registereintrags zu verlangen.
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