In einer Apotheke, die zusätzlich eine Gesundheitsschuh-Abteilung führt, hatte meine Frau mit der Verkäuferin einen Schuh aus dem Katalog angeschaut. Weil meine Frau eine sehr kleine Schuhgrösse (35) benötigt wurde ein bestimmter Schuh zur Ansicht durch die Apotheke bei ihrem Lieferanten bestellt. Meine Frau will nun den sommerlichen Schuh nun doch nicht. Die Apotheke will nun für die Rücksendung, meiner Frau CHF 10.- Porto verrechnen. Ich bin der Meinung dies sei nicht korrekt. Erstens meine ich, kann man ohne Kostenfolge zurücktreten und zweitens war es ja nur zur Ansicht. Dies weil das Problem der sehr kleinen Schuhgrösse ein Anprobieren bedingt. Muss meine Frau das Rücksendeporto von CHF 10.- übernehmen ?
ANTWORT: Aufgrund Ihrer Schilderung sind wir der Ansicht, dass Sie das Rücksendeporto nicht übernehmen müssen. Dies deshalb, weil die Apotheke den Schuh ja bestellt hat, damit Ihre Frau diesen anprobieren und bei Interesse kaufen kann. Wenn sie nun aber den Schuh in besagter Apotheke nicht kaufen will, dann muss sie auch nichts bezahlen. Ein anderer Fall wäre es, wenn die Apotheke bereits im Vorfeld mitgeteilt hätte, dass bei einem Nichtkauf ein Rücksendeporto fällig würde, welches vom Kunden übernommen werden muss.