Warum erhalte ich keine Preisreduktion, wenn ich die Wohnung schon vorgereinigt habe?

Warum erhalte ich keine Preisreduktion, wenn ich die Wohnung schon vorgereinigt habe?

Ich habe einer Reinigungsfirma den Auftrag gegeben, eine Mietwohnung zu reinigen. Die Offerte betrug 3’185 Fr.-. Da ich diese Kosten reduzieren wollte, reinigte ich die Wohnung teilweise selbst und informierte die Reinigungsfirma entsprechend. Allerdings wurde die Offerte nicht mehr angepasst und ich soll nun den vollen Preis bezahlen. Kann ich eine Preisreduktion verlangen?

Es empfiehlt sich, in diesem Fall einen Widerspruch an das Unternehmen zu richten. Somit kommen Sie nicht in Zahlungsverzug und der Rechnungssteller muss belegen, wie jeder einzelne Rechnungsposten zustande gekommen ist. Macht er dies nicht, können Sie den Widerspruch aufrechterhalten. Zahlen Sie erst, wenn die Sache eindeutig geklärt ist.

Wir haben Ihre Anfrage mit der Bitte um eine Kurzeinschätzung an unseren Netzwerk-Partner, das Reinigungsunternehmen «EZA Reinigungsservice», weitergeleitet. Für Zeynep Aktosun, Reinigungskraft bei «EZA Reinigungsservice», ist es entscheidend, dass eine Offerte angepasst wird, wenn sich die Umstände nach einer Offerte ändern: «Wenn der Kunde zum Beispiel selbst schon Arbeiten verrichtet hat, die auf der Offerte aufgeführt waren, muss dies in der Rechnungserstellung berücksichtigt werden». Es sei sinnvoll, sämtliche auszuführenden Schritte möglichst exakt zu dokumentieren und die aktuelle Situation regelmässig mit dem Unternehmen zu überprüfen.

Zeynep Aktosun ist Mitglied im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes. Zum Profil von EZA Reinigungsservice

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