Ein ausserordentlicher Kündigungsgrund liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis fristlos beendet wird, ohne dass die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Ein solcher Grund kann beispielsweise ein schwerwiegender Verstoss gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten sein, wie Diebstahl, Betrug oder Mobbing. Auch eine schwere Beleidigung des Arbeitgebers oder anderer Mitarbeiter kann einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
Eine weitere Möglichkeit ist, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig zerstört hat, wie zum Beispiel durch eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine Straftat.
Allerdings muss der Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung sehr genau prüfen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt. Eine fristlose Kündigung ohne ausreichende Begründung kann vom Arbeitnehmer angefochten werden und gegebenenfalls zu Schadensersatzforderungen führen.
Im Vorfeld eine rechtliche Beratung einholen und die Situation sorgfältig prüfen, bevor man eine Entscheidung trifft, ist in jedem Fall ratsam.