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Wer darf in der ehelichen Wohnung bleiben?

Nach einer Scheidung stellt sich oft die Frage, wer in der ehelichen Wohnung bleiben darf. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab und es gibt keine universelle Antwort.

In der Regel hat der Ehepartner, der den Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben hat, das Recht, in der ehelichen Wohnung zu bleiben. Wenn jedoch beide Partner den Vertrag unterschrieben haben, müssen sie gemeinsam eine Entscheidung treffen. Wenn dies nicht möglich ist, kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden, um zu entscheiden, wer in der Wohnung bleiben darf.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Recht, in der ehelichen Wohnung zu bleiben, davon abhängen kann, wer die Kosten der Wohnung trägt. Wenn ein Ehepartner die Miete oder Hypothekenzahlungen allein trägt, kann er oder sie das Recht haben, in der Wohnung zu bleiben. Wenn Kinder betroffen sind, kann dies auch eine Rolle spielen. Der Ehepartner, bei dem die Kinder leben, kann das Recht haben, in der ehelichen Wohnung zu bleiben, um die Stabilität der Kinder zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung, wer in der ehelichen Wohnung bleiben darf, von vielen Faktoren abhängt. Wenn beide Partner den Vertrag unterschrieben haben, müssen sie gemeinsam entscheiden oder das Gericht kann helfen. Die Kosten der Wohnung und die Bedürfnisse der Kinder können ebenfalls eine Rolle spielen.

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