01
1. Anliegen einreichen
Versuchen Sie zuerst die direkte Klärung. Bleibt eine Lösung aus, senden Sie der Geschäftsstelle eine kurze Sachverhaltsdarstellung, die gewünschte Lösung und relevante Unterlagen.
02
2. Prüfen und vermitteln
Die Geschäftsstelle holt eine Stellungnahme ein. Ein vom SKB eingesetzter Ausschuss würdigt den Sachverhalt unabhängig und moderiert den Dialog.
03
3. Lösung oder Abschluss
Eine Einigung wird schriftlich festgehalten. Andernfalls wird das Verfahren begründet beendet oder es kann eine Empfehlung ausgesprochen werden; der Rechtsweg bleibt offen.
04
Klare Grundsätze
Das Verfahren folgt Fairness, Unparteilichkeit, Verhältnismässigkeit, Effizienz und Dokumentation.
