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Anwaltskanzlei Friedrich – Hebeisen – Mohr

Die Rechtsanwälte am Bodensee

Kontakt

  • Löwenstrasse 12
  • 8280 KreuzlingenKanton TG

Einordnung

Recht & Mediation
Anwaltskanzlei Friedrich - Hebeisen - MohrVertragsrechtVollstreckungsrechtAuftragsrechtGesellschaftsrechtRechtsberatung

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Steckbrief

Unsere Anwaltskanzlei Friedrich-Hebeisen-Mohr wurde im Jahr 1987 von den Rechtsanwälten Urban N. Friedrich und Andreas Hebeisen gegründet. Rechtsanwalt Nicolas Mohr ist dem Team im Jahr 2018 als Partner beigetreten.

Wir bieten Ihnen umfassenden Rechtsbeistand in nahezu sämtlichen Rechtsgebieten. Wir erarbeiten zielorientierte und praxistaugliche Lösungen. Dabei stehen Qualität, Vertrauen und persönliches Engagement für uns an erster Stelle.

Bei der Bearbeitung von Mandaten steht für uns die beratende Tätigkeit im Vordergrund. Wir suchen primär keine Auseinandersetzungen, sondern gemeinsam mit Ihnen nach optimalen Lösungen.

Tätigkeitsbereiche u. a. • Vertrags- und Gesellschaftsrecht • Mietrecht • Familien- und Scheidungsrecht • Bau- und Planungsrecht • Erbrecht und Nachfolgeplanung • Sozialversicherungsrecht • Haftpflichtrecht

Gütesiegel Kundenversprechen des Schweizerischen Konsumentenbunds

Gültig seit 27.05.2020

Anwaltskanzlei Friedrich – Hebeisen – Mohr trägt das Gütesiegel «Kundenversprechen».

Das Gütesiegel «Kundenversprechen» zeichnet Unternehmen für höchste Kundenzufriedenheit aus – basierend auf Selbstverpflichtung und Online-Monitoring. Helfen Sie mit: Bewerten Sie exzellenten Service mit 5 Sternen oder melden Sie Unzufriedenheit direkt dem Konsumentenbund.

Kundenstimmen